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Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Endabnahme durch den Datenschutzbeauftragten (DSB) aussteht — vereinfachter Platzhaltertext.

Vertraulichkeit

  • Zugangskontrolle: Zugriff nur nach Anmeldung (Supabase Auth), Rollen Agent/Admin.
  • Mandantentrennung technisch erzwungen über Row-Level-Security bei jeder Datenbankabfrage.
  • Interne Notizen sind strukturell von Kundennachrichten getrennt — kein Risiko versehentlicher Weitergabe.

Integrität

  • TLS-Verschlüsselung bei jeder Übertragung, Verschlüsselung im Ruhezustand.
  • Append-only Änderungsprotokoll (ticket_history, ticket_events) — nicht nachträglich veränderbar.
  • Anhänge werden mit sicheren Download-Headern ausgeliefert (nie als HTML/SVG ausführbar).

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Betrieb in EU-Rechenzentren.
  • Regelmäßige Datenbank-Backups; append-only Historie ermöglicht Rekonstruktion.

Datenminimierung und Löschkonzept

  • Kontakte werden nach konfigurierbarer Frist automatisiert anonymisiert (DSGVO-Retention-Job).
  • IP-Adressen werden im Audit-Log ausschließlich gehasht gespeichert, nie im Klartext.